Drogenkrieg, Ölinteressen und das neue Faustrecht
Venezuela, die USA und das deutsche Wegducken im Völkerrechtsbruch

Es ist nicht das einzelne Ereignis, das diesen Fall politisch brisant macht, sondern seine innere Logik. Die Vereinigten Staaten töten mutmaßliche Täter durch militärische Gewalt, ohne sie der Justiz zuzuführen. Sie entern Schiffe in internationalen Gewässern und vereinnahmen deren Ladung. Sie verlegen massive Militärverbände in eine Region, greifen schließlich ein Land an und verschleppen dessen amtierenden Staatschef. Und all das wird unter der immer gleichen Überschrift geführt: Kampf gegen Drogen.
Dass der betroffene Staat Venezuela heißt und der Verschleppte Nicolás Maduro, macht die politische Empörung selektiv – die rechtliche Problematik jedoch universell. Wer diese Schritte zusammendenkt, erkennt kein chaotisches Vorgehen, sondern eine Eskalationsleiter. Maduro ist in dieser Logik nicht Ursache, sondern Kulminationspunkt.
Öl ist kein Nebenschauplatz
Die Glaubwürdigkeit der US-Begründung bricht nicht an der Existenz des Drogenhandels, sondern an der Wahl der Mittel. Flugzeugträger, moderne Kampfjets, tausende Soldaten und eine monatelange militärische Aufrüstung sind kein Instrumentarium der Strafverfolgung. Sie sind das Werkzeug strategischer Durchsetzung.
Dass es dabei auch um Öl geht, ist keine kühne These, sondern eine nüchterne Beobachtung. Venezuela verfügt über die größten nachgewiesenen Erdölreserven der Welt. Genau diese Ressource bildet die finanzielle Lebensader des Regimes. Die jüngsten US-Schritte passen in dieses Bild: Die Beschlagnahmung eines venezolanischen Öltankers unter Berufung auf Sanktionsrecht, die faktische Vereinnahmung der Ladung und die offene Rede amerikanischer Stellen über eine künftige starke Rolle der USA im venezolanischen Ölsektor nach der „Transition“.
Wer einem Staat zuerst die Einnahmequelle entzieht und anschließend die politische Führung entfernt, handelt nicht primär polizeilich, sondern ordnungspolitisch. Das ist keine moralische Wertung, sondern eine strukturelle Beschreibung.
Töten statt Verhaften – die Vorstufe
Die Entführung Maduros fällt nicht vom Himmel. Ihr ging eine Serie militärischer Schläge gegen mutmaßliche Schmugglerboote voraus, teils in internationalen Gewässern. Juristisch besonders brisant war dabei der Vorwurf, dass Überlebende nach ersten Treffern nicht festgesetzt, sondern durch weitere Angriffe getötet wurden. Damit verschiebt sich die Kategorie von Strafverfolgung zu gezielter Tötung außerhalb eines bewaffneten Konflikts.
Diese Praxis ist der eigentliche Präzedenzfall. Wer akzeptiert, dass Verdächtige ohne Verfahren getötet werden, akzeptiert auch leichter, dass ein Staatschef ohne Verfahren verschleppt wird. Das eine bereitet das andere vor.
Völkerrecht: Keine Abkürzung über Moral
Völkerrechtlich ist der Kern des Problems bemerkenswert klar. Das Gewaltverbot der UN-Charta untersagt militärische Gewalt gegen andere Staaten. Ausnahmen existieren nur bei einem Mandat des Sicherheitsrats oder im Fall von Selbstverteidigung nach einem bewaffneten Angriff. Der Kampf gegen Drogen erfüllt diese Voraussetzung nicht. Auch massive gesellschaftliche Schäden durch Kriminalität begründen kein Recht zur militärischen Intervention auf fremdem Territorium.
Ebenso wenig spielt es für diese erste Einordnung eine Rolle, ob Nicolás Maduro als illegitim, autoritär oder kriminell gilt. Das Völkerrecht ist gerade dafür gemacht, Charakterurteile irrelevant zu machen. Es schützt Formen, nicht Personen. Wer diese Unterscheidung aufgibt, ersetzt Recht durch Gesinnung – und öffnet das Tor zum Faustrecht.
Die extraterritoriale Festsetzung eines amtierenden Staatschefs ist deshalb kein Randaspekt, sondern ein Tabubruch mit Signalwirkung. Immunitäten existieren nicht, um Machthaber zu ehren, sondern um Eskalation zu verhindern. Ihre Suspension ist immer mehr als ein Einzelfall.
Die amerikanische Logik der Durchsetzung
Die Vereinigte Staaten von Amerika agieren dabei offen. Unter Donald Trump wird Außenpolitik nicht mehr primär als regelgebundene Ordnungspflege formuliert, sondern als Zugriff mit nachgelieferter Begründung. Die Rede vom „Übergang“ und vom „vorübergehenden Führen“ Venezuelas ist keine unbedachte Metapher, sondern Ausdruck einer hegemonialen Praxis, in der Recht nachgeordnet ist.
Das macht den Vorgang so gefährlich: Nicht weil Macht ausgeübt wird – das tun Großmächte immer –, sondern weil die normative Verpackung demonstrativ ausgedünnt wird.
Friedrich Merz und die selektive Empörung
An diesem Punkt beginnt das deutsche Versagen. Friedrich Merz, Jurist und Kanzler, spricht von einer „komplexen rechtlichen Einordnung“. Das ist kein Ausdruck von Vorsicht, sondern ein rhetorischer Rückzug. Merz weiß, dass das Gewaltverbot kein diffuses Prinzip ist. Er weiß, dass Selbstverteidigung hier nicht greift. Und er weiß, dass Schweigen in solchen Momenten eine Entscheidung ist.
Besonders problematisch ist diese Haltung, weil sie bigott wirkt. Merz verurteilt – zu Recht – den russischen Überfall auf die Ukraine als eklatanten Völkerrechtsbruch. Dort ist die Sprache klar, der Maßstab eindeutig, die Empörung ungeteilt. Gegenüber Washington jedoch löst sich derselbe Maßstab in „Komplexität“ auf. Das ist keine Diplomatie, sondern selektive Prinzipientreue.
Haltung heißt Kohärenz
Souveränität im 21. Jahrhundert misst sich nicht an militärischer Schlagkraft, sondern an normativer Standfestigkeit. Deutschlands Einfluss liegt nicht im Zugriff, sondern in der Sprache des Rechts. Diese Sprache verliert ihre Wirkung, wenn sie nur gegen Gegner gesprochen wird, nicht gegen Partner.
Es gibt keinen sachlichen Grund, vor den USA zu buckeln. Bündnistreue ist kein Freibrief zur Billigung jeder Handlung. Gerade unter Partnern hätte Klartext Gewicht gehabt. Dass er ausbleibt, ist kein Zeichen von Stabilität, sondern von Bequemlichkeit.
Merz’ Auftreten wirkt deshalb schlaff wie Mangold – nicht wegen fehlender Information, sondern wegen fehlender Konsequenz. Ein Kanzler, der Jurist ist, hätte die Sätze sprechen können, die diesen Moment markiert hätten: dass Tötungen statt Verhaftungen, Entern statt Rechtshilfe, Verschleppung statt Verfahren und Ressourcenaneignung unter dem Etikett „Drogenkrieg“ weder glaubwürdig noch völkerrechtlich legitim sind.
Der Preis des Schweigens
Der Venezuela-Fall ist mehr als eine regionale Krise. Er ist ein Testfall für die Glaubwürdigkeit der regelbasierten Ordnung. Wenn ein Staat töten, beschlagnahmen, angreifen und entführen kann – und das alles politisch akzeptabel bleibt, solange der Täter mächtig genug ist –, dann ist das Faustrecht nicht mehr Ausnahme, sondern Methode.
Deutschland hätte diesen Befund benennen können, ohne antiamerikanisch zu sein. Es hätte lediglich sagen müssen, was ist. Dass es das nicht tut, sagt mehr über den Zustand deutscher Außenpolitik aus als jede Regierungserklärung.
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